Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Abweichungen von den nachfolgenden Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Bestellers, bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen, oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
  3. Abbildungen, Zeichnungen, Druckvorlagen unterliegen ausschließlich unserem Urheberrecht, es sei denn, wir hätten der Weitergabe an Dritte schriftlich zugestimmt.

II. Angebot und Auftragsannahme

  1. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns eine Annahmefrist von 3 Wochen vor.
  3. Änderungen die zu einer Verbesserung der Geräte führen behalten wir uns vor. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.
  4. Sollten Änderungswünsche seitens des Bestellers bestehen, müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung bei uns eingehen.
  5. Der Inhalt unserer Leistung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen, die der technischen Verbesserung der Erzeugnisse dienen, bleiben vorbehalten und sind zulässig.
  6. Bei Sonderanfertigungen ist DIN 2768 für die Toleranzen gültig. Die Genauigkeitsklasse wird durch das Fertigungsverfahren festgelegt. Auf hiervon abweichende Toleranzen hat der Besteller bei Vertragsanbahnung schriftlich hinzuweisen. Erforderliche Fertigungsunterlagen hat der Besteller dabei vorzulegen.
  7. Aufmass und Montage werden separat abgerechnet.
  8. Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform. Kündigt der Besteller nach Beginn der Fertigung, so sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

III. Lieferfristen

  1. Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart sind. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
  4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, oder kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges, oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über. Nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Abnahmefrist können wir über den Liefergegenstand anderweitig verfügen. Wir behalten uns Teillieferungen vor, die der Besteller nur aus wichtigem Grund zurückweisen kann.

IV. Versandkonditionen

  1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk ohne Verpackung. Der Besteller entscheidet über die Frage der Versicherung der Lieferung und trägt die Kosten für Transportunternehmer, Spediteur, Versicherer, Verzollung und Steuern. Mit der Übergabe der Lieferung an einen Spediteur oder Frachtführer, geht in jedem Fall die Gefahr auf den Besteller über.
  2. Rücksendungen von Lieferungen bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Ankündigung durch den Besteller und unserer schriftlichen Zustimmung.
  3. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage.
  4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentlich Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

V. Zahlung

  1. Nach Bestätigung der Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes innerhalb von 10 Tagen auf unser Geschäftskonto zu leisten. Erst wenn diese Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist, wird die Produktion aufgenommen und erst ab dann läuft die zugesicherte Lieferzeit.
  2. Die restlichen 50% des Auftragswertes müssen vor Zustellung oder bei Abholung bei uns eingegangen sein.
  3. Bei Zahlungsrückstand des Restbetrages entfallen für uns Termine und Garantieverpflichtungen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, unbeschadet sonstiger Rechte, zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen.
  4. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk ohne Verpackung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtkosten, Abgaben oder Gebühren und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

VI. Gewährleistung/Haftung/Mängelrügen

  1. Die angegebenen Leistungen, Gewichte, Masse und Frachtkosten sind annähernd; geringe Abweichungen sind handelsüblich zulässig.
  2. Die Gewährleistung von 24 Monaten wird nur bei sachgemäßer Behandlung und Wartung gewährleistet. Ausgenommen sind hiervon Verschleißteile wie, z.B. Polster, Seile, etc.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über, auch bei Teillieferungen. Für den Fall der Anzeige der Versandbereitschaft gilt dies entsprechend. Es gilt folgendes:
    1. Mängel müssen vom Besteller unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung der Ware schriftlich angezeigt werden. Für offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen gelten im übrigen §§ 377, 378 HGB.
    2. Der Besteller hat uns die Möglichkeit einzuräumen, die Berechtigung der Mängelrüge vor Ort zu prüfen. Der Besteller stellt die arbeitsmäßige und räumliche Möglichkeit hierzu zur Verfügung.
    3. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
    4. Soweit wir Werkleistungen erbringen, richtet sich die Gewährleistung nach VOB.
  4. Für Mängel, die durch vom Besteller erteilte Anweisungen, Angaben, Vorgaben, Zeichnungen und sonstige Unterlagen verursacht oder mitverursacht wurden, bestehen Gewährleistungsansprüche nur bei grob fahrlässigem Handeln unsererseits.
  5. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nur bei grob fahrlässigem Handeln unsererseits.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung unser Eigentum (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Ein Weiterverkauf ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht gestattet.

VIII. Vertragsänderungen, Schadenpauschalierung

  1. Ist der Besteller wegen schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten zum Schadenersatz verpflichtet, beträgt der Anspruch pauschal 20% der vereinbarten Vergütung. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Abschließende Regelungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen treten solche, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend bei einer Regelungslücke.
  2. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz der Fa. Tonus in Zemmer. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten 54516 Wittlich vereinbart.