KG-Geräte
(entspricht MPG - Medizinproduktgesetz)
Gerätegestützte Krankengymnastik - Zulassungsvoraussetzungen und Geräteausstattung
Die seit dem Jahr 2001 geltende Abrechnungsposition "gerätegestützte Krankengymnastik" bietet den Physiotherapie- und Krankengymnastikpraxen in Deutschland eine neue und somit zusätzliche Einnahmequelle.
Hierzu müssen jedoch nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:
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Trainingsraumgröße von mindestens 30 m²
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Mindestraumhöhe von 250 cm
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Qualifikation für medizinische Trainingstherapie
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entsprechende Geräteausstattung mit: einer Funktionsstemme, zwei Universal-Zugapparat (mit Handgriff u. Fussgurt) in einem Abstand von ca. 1 m angeordnet um beide Körperhälften gleichzeitig trainieren zu können, ein Vertikalzugapparat, ein Trainingsbank, ein Rumpfheber oder alternativ ein Winkeltisch.
Produktübersicht
Rumpfheber Nr. 250
Trainingsbank Nr. 243
Universal-Zugapparat (doppelt) Nr. 354 + 355 + 356
Vertikalzug Nr. 353 + 357
KG-Gerät im Set für Ihre Praxis!
Set 1 | Set 2 | |||
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Bezeichnung | Art.-Nr. | Preis | Art.-Nr. | Preis |
Funktionsstemme | 055 | Bitte Preisliste anfordern | 051 | Bitte Preisliste anfordern |
Universal-Zugapparat Doppelt | 354 | 356 | ||
Vertikalzug | 357 | 353 | ||
Rumpfheber | 250 | 250 | ||
Trainingsbank | 243 | 243 | ||
Set 1 | Set 2 |